Unsere Angebote
Das "elektronische Abfallnachweisverfahren" eANV
Seit dem 01.04.2010 müssen in Deutschland alle Entsorger die qualifizierte
elektronische Signatur (qeS) bei der Entsorgung von gefährlichen
Abfällen einsetzen (gemäß NachwV). Seit dem 01.02.2011 sind auch
alle Erzeuger und Beförderer zur Nutzung der qeS verpflichtet.
Ob also Begleitscheine, Entsorgungsnachweise oder Registerführung:
einige der namhaftesten Unternehmen arbeiten seit Jahren mit uns
zusammen - beantragen auch Sie Signaturkarten für Ihre elektronische
Unterschrift.
Signaturkarten im eignen Design...
...wir machen es möglich!Postfachzertifikat im eANVBei uns erhalten Sie das Zertifikat für Ihr ZKS-Postfach ganz einfach:Wir unterstützen Sie mit unserer detaillierten Anleitung und gerneauch persönlich: info@x-sign-gmbh.deNach Prüfung aller Unterlagen erhalten Sie Ihr neues Zertifikat in derRegel binnen 3 Werktagen.