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Allgemeine Geschäfts-, Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
der X-SIGN GmbH
 
 
Präambel
 
Wir liefern grundsätzlich zu den nachfolgenden Geschäftsbedingungen.
 
Die Geltung von anderen Bedingungen - insbesondere Einkaufsbedingungen des Abnehmers - setzen eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung unsererseits voraus.
 
Für den Einkauf über das Shop-System gelten auch die folgenden AGB.
 
 
§ 1 Vertragspartner
 
Vertragspartner sind die X-Sign GmbH (im Folgenden X-Sign genannt), Bahnhofweg 1, Ringsheim (AG Freiburg i. Br. HRB 707162) und der Kunde.
 
 
§ 2 Preis und Lieferung
2.1 Preise
Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk, ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer, in jeweils gültiger Höhe. Von X-Sign sind - insbesondere hinsichtlich der Preise, Menge, Benutzeranzahl, Lieferfrist, Liefermöglichkeit und Nebenleistungen - freibleibend und unverbindlich. Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
 
▪ 2.2 Lieferung
 
Sofern zwischen den Parteien schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, erbringt die X-Sign GmbH Dienstleistungen (z.B. Steuerungscodes/Voucher, sonstige elektronische Dienstleistungen) direkt an den Auftraggeber. Die Lieferung unserer Waren erfolgt ab X-Sign, Ringsheim. Kosten für Verpackung gehen zu Lasten des Kunden. Die Wahl der Versandart erfolgt durch uns, sofern nichts anderes vereinbart worden ist. X-Sign ist in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen und Teilleistungsberechtigt.
 
Zu Testzwecken gelieferte Produkte (Hardware, Software, Datenträger, Unterlagen etc.) bleiben uneingeschränktes Eigentum der X-Sign GmbH.
 
 
 
§ 3 Zahlungsbedingungen
 
3.1 Zahlungsbedingungen/allgemein
 
Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Warenlieferungen mit 10 Tagen rein netto ohne Abzug zu begleichen, jeweils zuzüglich der bei Leistungserbringung gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
 
Bei Zahlungsverzug des Kunden ist X-Sign GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 6 % über dem Leitzins der Europäischen Zentralbank zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
 
3.2 Reverse Charge – innereuropäische Rechnung ohne USt./MwSt.
 
Für eine Abrechnung der Steuerabführung im Land des Empfängers wird eine Abwicklungspauschale von 10,- € in Rechnung gestellt. Die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft muss bei Bestelleingang angemeldet werden. Ebenfalls muss die korrekte VAT mit der Bestellung angegeben werden. Bei bereits gestellten Rechnungen fällt eine Gebühr von 30,- € für die nachträgliche Änderung in „Reverse Charge“ an.
 
3.3 Rechnungsänderung
 
Für zu Ihren Lasten gehende Rechnungsumschreibungen, z.B. durch Angabe einer falschen Rechnungsadresse oder fehlender Bestellnummer usw., berechnen wir 20,- €.
3.4 Dienstleistungspauschalen
Für Dienstleistungen die über die normale Servicezeiten von kumuliert 15 Minuten gehen, werden wir 30,- pro angefangener Viertelstunde berechnen.
 
 
§ 4 Widerrufsrecht und Rücksendepflicht
 
Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen herauszugeben. Kann der Kunde die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Kunde die Wertersatzpflicht vermeiden, in dem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Dazu gehören auch, die Beschädigung der Verpackung und das Brechen von Siegeln. Paketversandfähige Waren bzw. Güter sind auf Kosten und Gefahr des Anbieters zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Waren bzw. Güter werden beim Kunden abgeholt. Die Kosten der Rücksendung trägt der Kunde, wenn die Ware der Bestellung entspricht. Der Kunde ist zum Nachweis berechtigt, dass keine oder geringere Wertersatzkosten zu leisten sind. Auf die ausführlichen Informationen zu den Voraussetzungen und Folgen des Widerrufs auf Serviceseiten des Anbieters wird hingewiesen.
Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Kunden allein zur eigenen Nutzung überlassen, Das heisst, er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches oder übertragbares Nutzungsrecht bedarf einer besonderen Vereinbarung in Textform. Im Übrigen richten sich die Rechte des Kunden nach den Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers bzw. Lizenzgebers, zu deren Beachtung und Einhaltung der Kunde sich hiermit verpflichtet.
Der Kunde hat den Kaufvertrag für Softwareprodukte unwiderruflich angenommen, wenn er bei in Empfang genommener Software das Siegel der Verpackung öffnet. Gleiches gilt beim Download von Software über den Onlineshop und bei der Entgegennahme eines ggf. notwendigen Lizenzschlüssels.
 
Vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sind Signaturkarten und Digitale Signaturen. Hier wurde bereits mit unterzeichnen des Antrags auf das Widerrufrecht verzichtet.
 
 
 
§ 5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
 
Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
 
Beim Factoring sind sämtliche Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an die Bank und auf das Konto, die auf jeder Rechnung in der Fußzeile angegeben sind, zu zahlen. Befindet sich der Auftraggeber bzw. Kunde uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig.
 
 
 
§ 6 Gewährleistung
 
Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffs Ansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist. Es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch. Rückgriffs Ansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffs Anspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.
 
 
§ 7 Vertraulichkeit bei Softwareprodukten
 
Beim Kauf eines Softwareproduktes erwirbt der Kunde neben dem Datenträger und einer Dokumentation, eine Lizenz zur uneingeschränkten Nutzung dieses Softwareproduktes gemäß den Lizenzbestimmun der jeweiligen Software. Der Kunde erkennt diese Lizenzbestimmungen mit dem Bruch des Siegels auf der Verpackung des Datenträgers als erstmalige Nutzung des Softwarepaketes an. Die Softwareprodukte bleiben uneingeschränkt geistiges Eigentum des Lizenzgebers. Es gelten die Gewährleistungsbestimmungen des jeweiligen Softwareherstellers.
 
Der Kunde verpflichtet sich, die Produkte nur im Sinne des beschriebenen Kaufgegenstandes zu nutzen. Er verpflichtet sich ferner, keine Kopien der Produkte zu erstellen und diese gegen Bezahlung oder auch gratis an Dritte weiterzugeben. Eignen sich Dritte die Produkte widerrechtlich an, so wird der Kunde für die Wiederherdes ursprünglichen Zustandes sorgen, soweit ihm dies möglich und zumutbar ist. Ist ihm dies nicht möglich, so meldet der Kunde diesen Vorfall unverzüglich der X-Sign.
 
Der Kunde wird weder Firmenbezeichnung noch eigentliche Angaben des Herstellers auf dem Produkt oder für ihn notwendigen Datensicherungsträgern entfernen oder ändern. Der Kunde wird alle ihm zukommenden Information über die Produkte geheim halten, soweit sie nicht Kunden zum Verkauf bzw. beim Verkauf der Produkte zugänglich gemacht werden müssen.
 
 
§ 8 Eigentumsvorbehalt, Gefahrenübergang
 
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer erfolgreichen1gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall. Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an. Verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
 
 
§ 9 Umfang der Rechtseinräumung
 
X-Sign GmbH behält an gelieferter Software die Urheber- und gewerblichen Schutzrechte sowie die Verwertungsrechte. Die auf dem Programmträger oder der Verpackung angegebene Schutzrechtshinweise - auch Dritter - sind zu beachten. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, erwirbt der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht an der Software. Im Übrigen richtet sich das Nutzungsrecht des Kunden nach den Einzellizenzbedingungen für die von X-Sign vertriebener Software für die jeweiligen Produkte.
 
 
§ 10 Ermächtigung zur Nutzung von Kundendaten
 
Der Kunde ermächtigt X-Sign GmbH, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über ihn im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 28 BDSG) zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.
 
 
§ 11 Sonstiges
 
Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
 
 
§ 12 Technische Änderungen
 
Technische Änderungen bleiben ausdrücklich jederzeit vorbehalten.
 
 
§ 13 Gerichtsstand
Sofern der Kunde nach HGB Kaufmann ist, wird als alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien, Ringsheim, Deutschland, vereinbart. Dies gilt auch für Wechsel- und Scheckklagen verbindlich mit dem Kauf von Waren über den Onlineshop vereinbart.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Vorschriften des UN-Kaufrechts.
 
 
 
Stand: Oktober 2021
+49 (0) 7822- 43 35 180
+49 (0) 7822- 43 35 182 (fax)

 info@x-sign-gmbh.de

X-Sign GmbH
Bahnhofweg 1-3
77975 Ringsheim
Germany
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