AGB - X-Sign

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AGB

AGBs

Allgemeine Geschäfts-, Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der X-SIGn GmbH


Präambel
Wir liefern grundsätzlich zu den nachfolgenden Geschäftsbedingungen.
Die Geltung von anderen Bedingungen - insbesondere Einkaufsbedingungen des Abnehmers - setzen eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung unsererseits voraus.

Für den Einkauf über das Shop-System gelten die Internet handels AGB.

§ 1 Vertragspartner
Vertragspartner sind die X-Sign GmbH (im Folgenden X-Sign genannt), Bahnhofweg 1, Ringsheim (AG Freiburg i. Br. HRB 707162) und der Kunde.
§ 2 Preise
Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.von X-Sign sind - insbesondere hinsichtlich der Preise, Menge, Benutzeranzahl, Lieferfrist, Liefermöglichund Nebenleistungen - freibleibend und unverbindkeine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
§ 3 Zahlungsbedingungen
Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Warenlieferungen mit 10 Tagen rein netto ohne Abzug zu begleichen, jeweils zuzüglich der bei Leistungserbringung gültigen gesetzliUmsatzsteuer.
Bei Zahlungsverzug des Kunden ist X-Sign berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 6 % über dem Leitzins der Europäischen Zentralbank zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
§ 4  Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
Beim Factoring sind sämtliche Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an die Bank und auf das Konto, die auf jeder Rechnung in der Fußzeile angegeben sind, zu zahlen. Befindet sich der Auftraggeber bzw. Kunde uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig.
§ 5 Versand
Die Lieferung unserer Waren erfolgt ab X-Sign, Ringsheim. Kosten für Verpackung gehen zu Lasten des Kunden. Die Wahl der Versandart erfolgt durch uns, sofern nichts andevereinbart worden ist. Der Kunde hat die Ware unverüglich nach Erhalt zu prüfen. Falls Transportschäden festgestellt werden, hat er Schadensmeldung gegenüber dem Frachtführer zu erstatten. Sonstige erkennbare Beanstandungen sind unverzüglich auf Fehler zu testen und erkennFehler nach Erhalt der Ware uns gegenüber schriftlich geltend zu machen.
X-Sign ist in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen und Teilleistunberechtigt.
Zu Testzwecken gelieferte Produkte (Hardware, Software, Datenträger, Unterlagen etc.) bleiben uneingeschränktes Eigentum der X-Sign.
§ 6 Gewährleistung
Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.ägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.ängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche. üche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch. Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.
§ 7 Vertraulichkeit bei Softwareprodukten
Beim Kauf eines Softwareproduktes erwirbt der Kunde neben dem Datenträger und einer Dokueine Lizenz zur uneingeschränkten Nutzung dieses Softwareproduktes gemäß den Lizenzbestimmunder jeweiligen Software. Der Kunde erkennt diese Lizenzbestimmungen mit dem Bruch des Siegels auf der Verpackung des Datenträgers als erstmalige Nutzung des Softwarepaketes an. Die Softwareprodukte bleiben uneinänkt geistiges Eigentum des Lizenzgebers. Es gelten die Gewährleistungsbestimmungen des jeweiligen Softwareherstellers.
Der Kunde verpflichtet sich, die Produkte nur im Sinne des beschriebenen Kaufgegenstandes zu nutzen. Er verpflichtet sich ferner, keine Kopien der Produkte zu erstellen und diese gegen Bezahlung oder auch gratis an Dritte weiterzugeben. Eignen sich Dritte die Produkte widerrechtlich an, so wird der Kunde für die Wiederherdes ursprünglichen Zustandes sorgen, soweit ihm dies möglich und zumutbar ist. Ist ihm dies nicht möglich, so meldet der Kunde diesen Vorfall unverzüglich der x-Sign.
Der Kunde wird weder Firmenbezeichnung noch eigentliAngaben des Herstellers auf dem Produkt oder für ihn notwendigen Datensicherungsträgern entfernen oder ändern. Der Kunde wird alle ihm zukommenden Informaüber die Produkte geheim halten, soweit sie nicht Kunden zum Verkauf bzw. beim Verkauf der Produkte zugänglich gemacht werden müssen.
§ 8 Eignetumsvorbehalt, Gefahrenübergang
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer erfolgreichen1gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall. Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
§ 9 Umfang der Rechtseinräumung
X-Sign GmbH behält an gelieferter Software die Urheber- und gewerblichen Schutzrechte sowie die Verwertungsrechte. Die auf dem Programmträger oder der Verpackung angegebene Schutzrechtshinweise - auch Dritter - sind zu beachten. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, erwirbt der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht an der Software. Im Übrigen richtet sich das Nutzungsrecht des Kunden nach den Einzellizenzbedingungen für die von X-Sign vertriebener Software für die jeweiligen Produkte.
§ 10 Ermächtigung zur Nutzung von Kundendaten
Der Kunde ermächtigt X-Sign GmbH, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über ihn im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 28 BDSG) zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.
§ 11 Sonstiges
Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).üllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.

Stand: September 2017

 
 
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Internethandel (Vertkauf über das Shop-System) mit der Firma X-SIGN GmbH
 
1. Allgemeines
 
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der X-Sign GmbH. Die Geltung von anderen Bedingungen - insbesondere Einkaufsbedingungen des Abnehmers - setzen eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung unsererseits voraus.
 
2. Angebot, Vertragsgegenstand, Informationspflichten
Die Angebote der X-Sign GmbH sind unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt entsprechender Lagerbestände bzw. rechtzeitiger Belieferung durch Zulieferer.  Das Angebot hinsichtlich der Liefermenge beschränkt sich auf den Vorrat im Sinne einer individualvertraglich beschränkten Gattungsschuld.
Mit seiner Bestellung erklärt der Kunde verbindlich, dass er den Inhalt seines Warenkorbes erwerben möchte.
Der Anbieter ist berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb der angegebenen Lieferfristen durch Auslieferung der Ware, gesonderte Auftragsbestätigung oder in sonstiger geeigneter Weise, ganz oder teilweise anzunehmen. Bei Widersprüchen zwischen Bestellung und Auftragsbestätigung geht die Erklärung des Anbieters vor, sofern die Abweichung nicht als neues Vertragsangebot zu bewerten ist. Offensichtliche Irrtümer, Schreib-, Druck- und Rechenfehler, welche bei der Präsentation eines Angebotes oder im Rahmen einer Auftragsbestätigung unterlaufen, sind nicht verbindlich. Änderungen von Preisen, Lieferzeiten und des Produktangebotes sind jederzeit ohne vorherige Ankündigung durch den Anbieter möglich. Der Kunde kann die Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten X-Sign GmbH
3. Technische Änderungen
Technische Änderungen bleiben ausdrücklich jederzeit vorbehalten.
 
4. Preise, Verpackung und Versand, Teillieferungen
 
Grundsätzlich gelten die im Warenkorb des Onlineshops zur Zeit der Bestellung genannten Preise. Abweichende Preise, die eventuell auf Seiten dargestellt werden, die aus dem Zwischenspeichern (im Browser-Cache oder sog. Proxies) geladen werden, sind grundsätzlich nicht aktuell und ungültig. Der Warenkorb kann nicht zwischengespeichert werden. Preiskorrekturen von Tippfehlern oder Kalkulationsirrtümern behält sich der Anbieter jederzeit vor. Die angegebenen Preise gelten, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anderes vereinbart worden ist, ab dem Versandort exklusive der Verpackungs- und Versandkosten. Diese gehen zu Lasten des Kunden. Verpackungen werden Eigentum des Kunden Versandkosten sind abhängig von der Versandart, der Zahlungsart, dem Gewicht und dem Versandziel. Sie werden vor einer Online-Bestellung im Warenkorb berechnet und ausgewiesen oder bei telefonischen Bestellungen genannt und auf der Rechnung gesondert ausgewiesen. Die Wahl der Versandart erfolgt im Rahmen der zulässigen Möglichkeiten nach bestem Ermessen oder nach Wunsch des Kunden. Bei Teillieferungen, die durch den Anbieter veranlasst oder angeboten werden, erfolgen Nachlieferungen versandkostenfrei. Bei speziellen Kundenwünschen zur Aufteilung der Lieferung, werden zusätzlich die Versandkosten für jede Teillieferung berechnet. Eine Übersicht über die verschiedenen Versand- und Zahlungsmöglichkeiten sowie die entsprechenden Basispreise werden vor Ausführung der Bestellung im Shop zur Auswahl angezeigt.
5. Lieferung und Lieferzeiten
Genannte Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die tatsächlichen Lieferfristen richten sich insbesondere nach den Lieferfristen der jeweiligen Zulieferer. Werden unverbindliche Lieferfristen tatsächlich wesentlich überschritten, wird der Kunde unverzüglich per E-Mail informiert. Der Kunde hat jederzeit vor der Auslieferung der bestellten Waren das Recht, kostenfrei von seiner Bestellung zurückzutreten bzw. Änderungen vorzunehmen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Die Lieferfrist verlängert sich, ohne dass  gesondert darauf hinweisen wird, wenn und soweit der Kunde die Zahlungsart "Vorauskasse" gewählt hat, aber keine Zahlung leistet. Bei nicht zu vertretender Unmöglichkeit aufgrund höherer Gewalt (z. B. Krieg, Handelsbeschränkungen, Streik, Verkehrsstörungen) und anderer unvorhersehbarer und vom Anbieter nicht zu vertretender Ereignisse, ist dieser  berechtigt, die Lieferung  nach Beseitigung dieses Hindernisses auszuführen. Besteht das Hindernis über mehr als zwei Wochen über die regelmäßigen Lieferfristen hinaus, ist der Anbieter  berechtigt, unter angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Daraus kann der Kunde keine Schadensersatzansprüche herleiten.
6. Gefahrenübergang, Gewährleistung, Annahmeverzug
Wird vom Kunden die Ware in den Räumlichkeiten des Anbieters abgeholt, so geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Beschädigung mit der Übergabe der Ware auf den Kunden über. Ansonsten geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Ware durch das beauftragte Transportunternehmen dem Kunden übergeben wurde. Die Gewährleistung beginnt mit der Ablieferung der Ware und richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sofern der Kunde Unternehmer ist, beträgt die Verjährungsfrist für die Gewährleistungsansprüche ein Jahr; offensichtliche Mängel der Ware oder der Leistung Anbieters müssen unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware, schriftlich angezeigt werden. Werden die Mängel nicht rechtzeitig angezeigt, gilt die Ware als genehmigt. Damit erlöschen die entsprechenden Gewährleistungsrechte des Kunden. Der Anbieter übernimmt keine Gewährleistung für die gewöhnliche Abnutzung der Ware sowie Mängel, die durch fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Bedienung bzw. außergewöhnliche Betriebsbedingungen entstehen. Werden Reparaturen oder Veränderungen vom Kunden oder von dritter Seite ohne schriftliche Einwilligung des Anbieters am Liefergegenstand vorgenommen, so erlischt jede Gewährleistung.
 
Satz 1 gilt nicht, wenn der Kunde unzweifelhaft nachweist, dass die in Rede stehenden Mängel nicht durch die von ihm oder dem Dritten durchgeführten Änderungen verursacht wurden. Sofern es sich bei dem Kunden um Verbraucher handelt, d.h. natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, so wird im Falle eines Mangels gemäß § 476 BGB innerhalb der ersten sechs Monate seit Gefahrübergang vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war.
Konstruktions- und Formänderungen, die auf die Verbesserung der Technik bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich ver- oder geändert wird und die Änderungen für den Kunden zumutbar sind. Alle Bilder, die in der Online-Präsentation genutzt werden, um Ware darzustellen, sind lediglich Beispielfotos. Sie stellen den jeweiligen Artikel nicht in jedem Fall naturgetreu dar, sondern dienen der Veranschaulichung. Die Artikel können vom Foto abweichen. Maßgeblich ist die technische Beschreibung der Artikel. Die angebotenen Produkte sind nur für die übliche private oder kommerzielle Verwendung geeignet, nicht jedoch für eine Verwendung in kritischen Sicherheitssystemen, Kernkraftwerken oder medizinischen Geräten mit lebenserhaltender Funktion. Für Schäden, die sich aus einer solchen Verwendung oder einem vergleichbaren Einsatz ergeben, steht der Anbieter nicht ein. Für die Dauer des Annahmeverzuges des Kunden ist der Anbieter berechtigt, die Ware auf Gefahr und Kosten des Kunden einzulagern. Der Anbieter kann sich hierzu auch einer Spedition oder eines Lagerhalters bedienen. Die Lagerkosten werden pauschal mit 1 % des Nettorechnungswertes der eingelagerten Ware pro Monat in Rechnung gestellt, höchstens jedoch in Höhe von EUR 25,00. Der Anbieter ist berechtigt, tatsächlich höhere Kosten nachzuweisen und in Rechnung zu stellen. Der Kunde ist zum Nachweis berechtigt, dass keine oder geringere Lagerkosten entstanden sind.
Tritt der Anbieter infolge des Annahmeverzuges des Kunden vom Vertrag zurück, ist der Anbieter bei Vorliegen der weiteren gesetzlichen Voraussetzungen berechtigt, pauschalen Schadensersatz in Höhe von 25 % des vereinbarten Nettorechnungswertes zu fordern. Die Geltendmachung eines tatsächlich höheren Schadens bleibt vorbehalten. Der Kunde ist zum Nachweis berechtigt, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
7. Haftungsbeschränkungen
Die folgenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Unabhängig vom Rechtsgrund sind Schadensersatzansprüche sowohl gegen den Anbieter als auch deren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der Höhe nach auf diejenigen Schäden begrenzt, mit deren möglichen Eintritt der Anbieter bei Vertragsabschluss vernünftigerweise rechnen musste. Sofern der Schaden nicht aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht resultiert, beschränkt sich der Schadensersatz jedoch höchstens auf den zehnfachen Betrag des jeweiligen Produktwertes.
Der Kunde ist für die Sicherung seiner Datenbestände immer selbst verantwortlich. Der Anbieter haftet jeweils nur für den Wiederherstellungsaufwand, die der Kunde hätte, wenn die zur Wiederherstellung der Daten regelmäßig täglich notwendige Datensicherung durchgeführt wurde.
Stellt sich eine Mängelrüge als unberechtigt heraus, schickt der Anbieter die beanstandete Ware an den Kunden zurück. Die Kosten einschließlich des Prüfungsaufwandes trägt der Kunde. Der Anbieter ist berechtigt, eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von EUR 50,00 zu berechnen. Die Geltendmachung eines tatsächlichen höheren Aufwands bleibt vorbehalten. Der Kunde ist zum Nachweis berechtigt, dass der Aufwand tatsächlich geringer war. Der Anbieter kann die Rücksendung der Ware von der Bezahlung seiner Rechnung abhängig machen.
8. Zahlung
Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Anbieter über den Betrag verfügen kann.
Die Rechnungen des Anbieters je nach Vereinbarung per Vorauskasse oder per Nachnahme bzw. bei Abholung bar zahlbar, soweit nicht anders vereinbart. Lieferungen ins Ausland erfolgen nur gegen Vorauskasse. Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen des Anbieters sofort ohne jeden Abzug fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt elektronisch gemäß §14 Abs. 3 UStG. Papiergebundene Rechnungen werden auf Wunsch kostenpflichtig versand.
 
8.1 Mehrwertsteuerfreier Einkauf für Nicht-EU-Kunden
Einen mehrwertsteuerfreien Einkauf aus dem Nicht-EU-Ausland kann nur angeboten werden, wenn die Rechnungs- und Lieferanschrift im Nicht-EU-Ausland liegt. Für den Fall, dass der Kunde die Ware nachträglich in ein Drittland (Nicht-EU-Ausland) ausführen will, werden folgende Unterlagen benötigt: die vom deutschen Zoll abgestempelte Originalrechnung mit dem Hinweis, dass die Angaben auf der Rechnung mit den Angaben im Ausfuhrdokument übereinstimmen, das vom deutschem Zoll ausgefüllte und abgestempelte Dokument "Ausfuhrnachweis für Umsatzsteuerzwecke", eine Kopie des Personalausweises bzw. Reisepasses des Kunden.
 
8.2 Mehrwertsteuerfreier Einkauf für EU-Kunden
Einen mehrwertsteuerfreien Einkauf aus dem EU-Ausland kann der Anbieter nur im Zusammenhang mit der Vorlage der gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ausführen. Dafür benötigt der Anbieter vom Kunden
 
den Gewerbenachweis oder den ausländischen Handelsregisterauszug, eine Kopie der Bestätigung der Zuteilung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer der ausländischen Finanzbehörde, Der Kunde hat die Wahl aus verschiedenen Zahlungsarten, die abhängig von der Bestellsumme, der Lieferart und dem Versandziel angeboten werden. Die verschiedenen Möglichkeiten stehen im Warenkorb zur Auswahl und sind abhängig von der Größe, dem Gewicht und dem Transportweg sowie der Zeit. Details können vor der Bestellung beim Anbieter erfragt werden. Der Anbieter behält sich vor, in Einzelfällen oder bei Ablehnung der Zahlung durch Kreditinstitute oder Anbieter der jeweiligen Zahlungsart den Auftrag nur gegen Zahlung per Nachnahme oder Vorkasse auszuführen. In diesem Fall kann der Kunde dies akzeptieren oder von seiner Bestellung zurücktreten. Kosten, die durch Rückbuchung einer Zahlungstransaktion mangels Deckung oder aufgrund vom Kunden falsch übermittelter Daten entstehen, werden dem Kunden berechnet.
Wechsel oder Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und können jederzeit zurückgegeben werden. In jedem Fall gelten Scheck- und Wechselhergaben erst nach Einlösung als Zahlung. Bei Hereinnahme von Wechseln werden die bankmäßigen Diskont- und Einziehungsspesen berechnet. Sie sind sofort fällig.
Sollte der Kunde nicht innerhalb der in der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsfrist nach Zugang der Rechnung oder nicht innerhalb des vertraglich anderweitig vereinbarten Zahlungsziels oder nicht innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rechnung seiner Zahlungspflicht nachkommen bzw. gerät er aufgrund der zugestellten Rechnung gemäß § 286 Abs. 2 Ziff. 1 bzw. 2 BGB ohne weitere Mahnung in Verzug. Bei Verzug der Zahlung behält sich der Anbieter die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens vor. Nach § 288 Abs. 2 BGB werden dann für den Anbieter Verzugszinsen in Höhe von acht ( 8 ) Prozentpunkten über dem Basiszinssatz geschuldet. Die Aufrechnung ist außer bei vom Anbieter anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen nicht zulässig. Die Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Kunden wegen Gegenansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen ist ausgeschlossen.
 
9. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche vom Anbieter gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung und dem Ausgleich sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsverbindung uneingeschränktes Eigentum des Anbieters. Dies gilt auch für bedingte Forderungen. Sofern der Kunde Unternehmer ist, gelten des Weiteren die folgenden Regelungen:
 
Zugriffe Dritter auf die im Eigentum oder Miteigentum des Anbieters stehenden Waren sind vom Kunden unverzüglich aufzuzeigen. Durch solche Eingriffe entstehende Kosten für eine Drittwiderspruchsklage oder Kosten für eine außerprozessuale Freigabe trägt der Kunde. Die aus Weiterverkauf oder sonstigem Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits hier sicherheitshalber in vollem Umfang an den Anbieter ab.
Der Anbieter ermächtigt den Kunden widerruflich, die an den Anbieter abgetretenen Forderungen für seine Rechnung und in seinem eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
10. Rücktritt
Treten wesentliche Verschlechterungen in den Vermögensverhältnissen des Kunden ein, die Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit begründen, ist der Anbieter berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder seine Lieferungen und Leistungen zurückzubehalten und dem Kunden eine angemessene Frist für die Leistung von Vorauszahlungen oder die Stellung von Sicherheiten zu setzen. Nach Ablauf dieser Frist ist der Anbieter zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Kunde hat, sofern er Verbraucher ist, das Recht, jederzeit bis zum Zeitpunkt der Auslieferung der bestellten Ware vom Kauf zurückzutreten, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Eine Begründung für den Rücktritt ist nicht erforderlich. Für Unternehmer, Kaufleute, Firmen und öffentliche Einrichtungen gelten die Regelungen des Handelsgesetzbuches (HGB).
11. Widerrufsrecht und Rücksendepflicht
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen herauszugeben. Kann der Kunde die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Kunde die Wertersatzpflicht vermeiden, in dem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Dazu gehören auch, die Beschädigung der Verpackung und das Brechen von Siegeln. Paketversandfähige Waren bzw. Güter sind auf Kosten und Gefahr des Anbieters zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Waren bzw. Güter werden beim Kunden abgeholt. Die Kosten der Rücksendung trägt der Kunde, wenn die Ware der Bestellung entspricht. Hat der Kunde Wertersatz wegen gezogener Nutzungen zu leisten, wird pauschal ein Abzug in Höhe von 15 % vorgenommen. Eine abweichende Bewertung des Wertersatzes behält sich der Anbieter vor. Der Wertersatz kann im Einzelfall die Höhe des Kaufpreises erhalten. Der Kunde ist zum Nachweis berechtigt, dass keine oder geringere Wertersatzkosten zu leisten sind. Auf die ausführlichen Informationen zu den Voraussetzungen und Folgen des Widerrufs auf Serviceseiten des Anbieters wird hingewiesen.
Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Kunden allein zur eigenen Nutzung überlassen, d.h., er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches oder übertragbares Nutzungsrecht bedarf einer besonderen Vereinbarung in Textform. Im Übrigen richten sich die Rechte des Kunden nach den Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers bzw. Lizenzgebers, zu deren Beachtung und Einhaltung der Kunde sich hiermit verpflichtet.
Der Kunde hat den Kaufvertrag für Softwareprodukte unwiderruflich angenommen, wenn er bei in Empfang genommener Software das Siegel der Verpackung öffnet. Gleiches gilt beim Download von Software über den Onlineshop und bei der Entgegennahme eines ggf. notwendigen Lizenzschlüssels.
12. Abtretbarkeit von Ansprüchen
Der Kunde ist nicht berechtigt seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
13. Datenschutz
Der Kunde ermächtigt den Anbieter und ist damit einverstanden, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Kunden im Sinne der Datenschutzgesetze zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten. Der Anbieter speichert und verwendet die persönlichen Daten des Kunden zur Abwicklung der Aufträge und eventueller Reklamationen.
Eine E-Mail-Adresse des Kunden nutzt der Anbieter nur für Informationsschreiben zu den Aufträgen und für eigene Newsletter. Der Anbieter gibt keine personenbezogenen Kundendaten an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind Dienstleistungspartner, die zur Bestellabwicklung die Übermittlung von Daten erfordern. In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch auf das erforderliche Minimum.
Der Kunde hat das Recht auf Auskunft sowie auf Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten, außer diese dienen dem Nachweis und dem Einsatz der Geschäftsabwicklung sowie steuerlichen Bestimmungen und Nachweisen.
14. Schriftform und Gerichtsstand
Sonstige Vereinbarungen oder Willenserklärungen der Vertragsparteien bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit immer der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses.
Sofern der Kunde nach HGB Kaufmann ist, wird als alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien, Ringsheim, Deutschland, vereinbart. Dies gilt auch für Wechsel- und Scheckklagen verbindlich mit dem Kauf von Waren über den Onlineshop vereinbart.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Vorschriften des UN-Kaufrechts.
15. Salvatorische Klausel
Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch solche wirksamen Regelungen ersetzt, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck entsprechen.
 
X-SIGN GmbH * Bahnhofweg 1 * 77975 Ringsheim * +49 7822 4335180
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